Garantiebestimmungen Fitnessgeräte
Die Garantiebestimmungen für die einzelnen Fitnessgeräte richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Herstellers.
Horizon Fitness Garantie
Die freiwilligen Herstellergarantien von Horizon Fitness (Johnson Health Tech. GmbH) gehen über die gesetzliche Gewährleistung hinaus.
Innerhalb des Garantiezeitraumes gewährt Horizon Fitness unmittelbar gegenüber dem Endkunden kostenlose Leistungen.
Im Unterschied zu gesetzlichen Gewährleistungen, bedarf es im gesamten Garantiezeitraum keines Nachweises der Endkunden, dass ein Mangel bereits bei Übergabe des Produktes vorlag. Sicherheit durch Garantien, die langfristig ermöglichen:
- 30 Jahre Garantie* auf Rahmen und Magnetbremse
- 10 Jahre Garantie* auf den Antriebsmotor (bei Laufbändern)
- 2 Jahre Garantie* auf Elektronik & Teile
- 2 Jahre Garantie* auf Instandsetzungskosten
* Nur gültig bei ausschließlich privater Nutzung. Keine Garantie bei gewerblichem Einsatz. Verschleißteile, Wartung und Aufstellung ausgenommen.
Diese Garantie gilt nicht für Verbrauchsmaterialien wie z. B. Batterien oder Schäden, die durch schuldhaft unsachgemäßen Gebrauch, normale Abnutzung, fehlerhafte Installation, höhere Gewalt, Reparatur oder Änderungen durch nicht von der Johnson Health Tech. GmbH anerkannten Technikern verursacht werden.
Bitte heben Sie die Originalverpackung auf, damit das Gerät im Falle eines notwendigen Transports nicht beschädigt wird.
Garantien anderer Hersteller
Sofern keine Garantieangaben gemacht wurden, gilt die gesetzliche Gewährleistung.
Die jeweiligen Garantiebestimmungen im Detail entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen Ihres Fitnessgerätes oder Fitnessaccessoires.